13 Punkte für die Digitalisierung

Konkrete Maßnahmen und Ideen um die Digitalisierung in Deutschland schnell voranzubringen.

Kapitel 1: Zugang zu Digitalisierung ermöglichen

1. Breitbandausbau: Glasfaser in jedes Haus

Dafür:

  1. Die Förderung des Breitbandausbaus muss Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden.
  2. Zentrale Stelle zur Förderung des Glasfaserausbaus in Kommunen schaffen: Ein Antrag, ein Verwendungsnachweis.
  3. Ausschließlich den Ausbau im Betreibermodell fördern.
  4. Nötigenfalls ergänzende Finanzierung über Bürger*innengenossenschaften sicherstellen.
  5. Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse beenden.
  6. KfW-Förderungen von Glasfaserausbau abhängig machen.
  7. Duldungs- und Zustimmungspflicht von Vermietern und WEGs für den Glasfaserausbau einführen.

 

Der Breitbandausbau kommt nicht voran, das Bundesförderprogramm Breitband stockt, die Wirtschaftlichkeitslückenförderung die vor allem Privatunternehmen die Taschen füllt dominieren (außer im grün regiertem BW). Im aktuellen Zustand müssen Kommunen einen Antrag bei Bund und Land stellen und jeweils Verwendungsnachweis führen. Das Internet ist länderübergreifend, der Breitbandausbau muss es auch sein. Es braucht eine gemeinsame Stelle von Bund und Land, die die notwendigen Fördermittel verteilt und Kommunen bei der Umsetzung im Betreibermodell unterstützt. Insbesondere müssen Kommunen hier Vorlagen zur Hand gegeben werden, wie Betreibergesellschaften gegründet werden können oder wie eine Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen gut organisiert werden kann. Dadurch dass die Infrastruktur seitens der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt wird verlagert sich der Wettbewerb zwischen den Internetanbietern vom Infrastrukturbereich in den Dienstleistungsbereich, wovon die Kund*innen profitieren. Ein schneller Breitbandausbau wird sich kaum ausschließlich über Zuschüsse des Bundes finanzieren lassen. Bürger*innengenossenschaften können hier ein Standbein sein um entstehende Finanzierungslücken zu schließen. Es braucht das klare Bekenntnis zu Glasfaser als der zukunftsfesten Technologie. Im Gegensatz zu den noch vermehrt ausgebauten Kabel-Anschlüssen können Glasfaseranschlüsse auch hohe Bandbreiten im Upload bereitstellen, sodass jede*r selbst Anbieter*in werden kann. Mit zahlreichen kleineren Maßnahmen soll der Glasfaserausbau auch im privaten Bereich vorangetrieben werden.

 

2. Mobilfunk: Schluss mit den weißen Flecken

Dafür:

  1. Verhandlungsgebot für lokales Roaming aus der Versteigerung der 5G-Frequenzen beobachten und nötigenfalls eine Roamingpflicht einführen.
  2. Mobilfunk als zusätzlichen Pflichtdienst festlegen und Mobilfunkanbieter damit zu einem umlagefinanzierten Ausbau weißer Flecken zwingen.
  3. Wirtschaftlichkeit einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft endlich richtig prüfen.

Mobilfunk in Deutschland ist schlecht und teuer. Zahlreiche weiße Flecken und eine geringe Bandbreite, insbesondere im internationalen Vergleich, zehren an den Neven der Nutzer*innen und wirken sich negativ auf die Wirtschaft aus. Insbesondere wer im ländlichen Raum unterwegs ist oder dort arbeitet, der bekommt das zu spüren. Gespräche brechen ab und mal eben etwas im Internet nachschlagen, das geht häufig nicht. Ein Grund hierfür sind zuerst mangel- und lückenhafte Ausbauverpflichtungen der Mobilfunkanbieter. Aber auch diese Ausbauverpflichtungen werden durch die Mobilfunkanbieter nicht eingehalten und es fehlt an Möglichkeiten dies zu sanktionieren. Um weiße Flecken abzudecken brauchen wir die Festlegung von Mobilfunk und mobilen Daten als Pflichtdienst. Das ermöglicht den umlagefinanzierten Betrieb dort, wo kein Netzbetreiber ausbauen möchte. Daneben braucht es an grauen Flecken, also da wo nur ein Netzbetreiber ausgebaut hat, lokales Roaming um den Flickenteppich der Netzabdeckung zu schließen. Für Bürger*innen macht es keinen Unterschied, ob sie sich nun in einem weißen Fleck oder in einem grauen Fleck, in dem ihr jeweils genutzter Netzbetreiber nicht ausgebaut hat, befinden, sie haben einfach kein Netz. Zuletzt ist Mobilfunk deutlich komplexer als das Verlegen von Glasfaser. Es ist nicht möglich errichtete Infrastruktur einfach mit dem Angebot eines Anbieters zu beschalten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine vom Bund zu gründende Mobilfunkinfastrukturgesellschaft von fragwürdiger Effektivität. Ob sie auch wirtschaftlich fragwürdig ist oder nicht hat man dem Bundesrechnungshof nicht erlaubt festzustellen, weil man das Prestigeprojekt des Bundesverkehrsministers nicht beschädigen möchte.

3. Zugang für alle: Soziale und geschlechterspezifische Hürden abbauen

Dafür:

  1. Förderung von günstigen und nachhaltig produzierten Geräten.
  2. FINT*-Personen im Bereich der Digitalisierung fördern.
  3. Gezielt Kompetenzen von FINT*-Personen im digitalen Bereich stärken und digitaler Diskriminierung im Berufsalltag entgegenwirken.

Für einen Zugang zu Digitalisierung reicht Internetzugang alleine nicht aus. Soziale Hürden verhindern Teilhabe, weil sich nicht jede*r Endgeräte leisten kann. Hier müssen gezielt Projekte für günstige und nachhaltig produzierte Geräte mit einer langen Lebensdauer gefördert werden. Ein Right-to-Repair und die Verpflichtung von Herstellern für Produkte für eine gewisse Dauer Softwareaktualisierungen bereitzustellen können die Nutzungsdauer von Geräten erhöhen. Das sorgt nicht nur für mehr Nachhaltigkeit, sondern auch für einen größeren Markt für leistungsstarke Gebrauchtgeräte, die erschwinglich sind. FINT*-Personen sind in der Digitalisierung benachteiligt: Sie schätzen sich durch die Bank weg als weniger digitalkompetent ein und werden auch durch ihre jeweiligen Arbeitgeber*innen seltener mit digitalen Arbeitsgeräten ausgestattet. Das wiederum ist auf stereotype Rollenbilder zurückzuführen. Hier ist es wichtig bereits in der Ausbildung anzusetzen und FINT*-Personen gezielt zu ermöglichen positive Digitalerfahrungen zu machen die das eigene Selbstbewusstsein in digitalen Themen stärken. Darüber hinaus müssen wir versuchen auch im Berufsalltag für eine gerechte Ausstattung und Wissensverteilung zu sorgen.

 

Kapitel 2: Die Verwaltung digital machen

4. Potentiale des Personalausweises endlich nutzen

Dafür:

  1. Bürger*innen bei Ausstellung auf Wunsch kostenlos ein Zertifikat zur qualifizierten elektronischen Signatur auf den Personalausweis laden.
  2. Entwicklungshürden senken: Ordentliche Entwicklungsbibliotheken und einfaches Antragsverfahren für Berechtigungszertifikate.
  3. Eintragung von Berufsträger*innenattributen prüfen.

Die Nutzung der digitalen Funktionen des neuen Personalausweises bleibt seit Jahren hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück. Da hilft es auch nicht, dass die Bundesregierung die Online-Funktion des Ausweises inzwischen standardmäßig aktivieren lässt. Digitale Signaturen bleiben eine Randerscheinung, die Möglichkeit kostenpflichtig ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf den Ausweis zu laden gibt es inzwischen nicht mehr. Wir müssen hier nach estnischem Vorbild handeln: Jede*r Bürger*in muss bei Ausstellung kostenlos ein Zertifikat für die Qualifizierte elektronische Signatur erhalten. Dass die Online-Funktionen des Ausweises kaum genutzt werden hat vor allem auch mit mangelnden Angeboten zu tun: Der Zugang zum Ausweis ist für Diensteanbieter schwierig, Entwicklungsbibliotheken gibt es nicht und dass der Antrag für ein Berechtigungszertifikat ausschließlich papierschriftlich eingereicht werden kann ist ein beispielloser Anachronismus. Wir müssen die Hürden hier deutlich senken. Außerdem sollten wir prüfen, ob ggf. eine Eintragung von Berufsträger*innenattributen in ein Zertifikat auf dem Personalausweis möglich ist. So brauchen Berufsträger*innen nicht mehr mehrere Karten.

 

5. Verwaltungskommunikation digital und sicher machen

Dafür:

  1. DE-Mail endlich beenden.
  2. Ein sicheres Ende-zu-Ende-Verschlüsseltes Bürger*innenpostfach zur Kommunikation mit allen Behörden einführen.

DE-Mail sollte einfache und sichere digitale Behördenkommunikation werden und wurde keines davon: Weder ist das Verfahren sicher, noch wird es von Bürger*innen genutzt. Stattdessen brauch es endlich ein einheitliches sicheres Bürger*innenpostfach über das Bürger*innen sicher mit Behörden kommunizieren können. Dieses Postfach soll auch an andere Systeme wie beispielsweise das des elektronischen Arztbriefes oder des elektronischen Rechtsverkehrs angeschlossen sein, sodass Bürger*innen statt vieler Insellösungen zukünftig eine zentrale Anlaufstelle haben. Über Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Vertraulichkeit der Daten sichergestellt. Auch eine Weiterleitung an private E-Mail-Postfächer ist denkbar, wenn der Bürger ein entsprechendes Zertifikat bereitstellt, sodass eine Verschlüsselung sichergestellt ist.

 

6. Digitalisierung in der Verwaltung vorantreiben

Dafür:

  1. Einführung einer verwaltungsinternen „Unternehmensberatung“ um Verwaltungsprozesse mit eigenem Know-How zu optimieren.
  2. Innovations- und Pilotprojekte fördern, Mitarbeitenden niedrigschwellige Initiativmöglichkeiten geben.

Die Digitalisierung in der Verwaltung stockt. Dort wo sie teilweise stattfindet bedeutet sie oft nur, dass Papierakten gescannt und auf herkömmliche Art abgelegt werden. Es reicht nicht Prozesse, die zuvor durch Zeichnungsleisten abgebildet wurden, nunmehr durch Rundmails abzubilden. Es braucht innovative Lösungen, die in einer verwaltungsinternen Unternehmensberatung gefunden werden können. Zudem muss es Mitarbeitenden leicht gemacht werden innovative Ideen zu haben und sie müssen bei der Umsetzung Unterstützung erfahren. Denkbar wäre auch einen Teil der Arbeitszeit zur Arbeit an eigenen Projekten zur Verfügung zu stellen.

 

7. Digitalisierung braucht gutes Personal

Dafür:

  1. Assessments für die Eingruppierung von IT-Personal.
  2. Innovations- und Pilotprojekte fördern, Mitarbeitenden niedrigschwellige Initiativmöglichkeiten geben.

Die Digitalisierung in der Verwaltung stockt. Dort wo sie teilweise stattfindet bedeutet sie oft nur dass Papierakten gescannt und auf herkömmliche Art abgelegt werden. Es reicht nicht Prozesse, die zuvor durch Zeichnungsleisten abgebildet wurden, nunmehr durch Rundmails abzubilden. Mitarbeitende werden allzuoft als Eh-Da-Kosten betrachtet und vor diesem Hintergrund digitale Prozesse eingeführt die den Mitarbeitenden das Leben schwer machen, anstatt es zu erleichtern. Es braucht innovative Lösungen, die in einer verwaltungsinternen Unternehmensberatung, bei Einbindung des bereits bei den Mitarbeitenden vorhandenen Know-Hows, gefunden werden können. Zudem muss es Mitarbeitenden leicht gemacht werden innovative Ideen zu haben und sie müssen bei der Umsetzung Unterstützung erfahren. Das kann erreicht werden, indem regelmäßig verwaltungsinterne Ideenwerkstätten durchgeführt werden. Entscheidend für Fortschritt bei der Digitalisierung ist auch gutes Personal. In der Wirtschaft spricht man im IT-Bereich bereits von einem „Run for Talents“ – in diesem „Run“ spielt die Verwaltung allerdings keine Rolle: Das liegt zum einen daran, dass regelmäßig nur nach der durch Zeugnisse nachgewiesenen Qualifikation und ausgeübten Tätigkeit eingruppiert wird und damit viele Talente, die im IT-Bereich nicht unbedingt ein Studium absolviert haben, außer Acht bleiben und zum anderen daran, dass die Verwaltung im Vergleich zur Wirtschaft für gutes IT-Personal unterdurchschnittlich zahlt. Beides muss sich ändern: Die Qualifikation der Bewerber*innen und Mitarbeiter*innen muss anhand von Assessments ermittelt werden und hiernach muss sich die Eingruppierung richten, zudem müssen die Löhne und Arbeitsbedingungen konkurrenzfähiger werden. Es ist langfristig sinnvoller sich Expertise im eigenen Haus zu schaffen, als stets teure IT-Unternehmensberatungen ins Haus zu holen, die nie zu 100 Prozent im Interesse der Verwaltung handeln werden.

 

8. Digitalisierung muss Transparenz schaffen

Dafür:

  1. Transparenzgesetz schaffen
  2. Verwaltungssoftware als Open Source entwickeln
  3. Bürger*innenprojekte zur Transparenz fördern

Die Digitalisierung bietet große Möglichkeiten Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten. Dazu müssen Verwaltungsunterlagen grundsätzlich öffentlich und entsprechend der 8 Open Goverment Data Principles digital verfügbar gemacht werden, die Grundlage dafür soll ein umfassendes Transparenzgesetz schaffen das das aktuelle mit zahlreichen Lücken versehene Informationsfreiheitsgesetz ablöst und insbesondere auch für staatliche Unternehmen in privater Rechtsform gilt. Damit von der Nutzung dieser offenen Daten durch Unternehmen immer auch die Gesellschaft profitiert, braucht es eine Verpflichtung von Unternehmen Daten die auf Grundlage von OpenData generiert wurden wiederum offen zur Verfügung zu stellen. Daneben soll Verwaltungssoftware als Open Source Software entwickelt werden damit Bürger*innen nachvollziehen können wie die Verwaltung mit Bürger*innendaten arbeitet.  Außerdem sollen Bürger*innenprojekte für mehr Transparenz finanziell gefördert werden.

 

9. Bürger*innen die Hoheit über ihre Daten geben

Dafür:

  1. Das Registermodernisierungsgesetz nachbessern.
  2. Onlinezugangsgesetz nachbessern.

Die Hoheit über ihre Daten sollten die Bürger*innen selbst haben. Den Bürger*innen über ein zentrales Portal bzw. eine zentrale Identifizierung Verwaltungsdienste bereitzustellen wie es das Onlinezugangsgesetz vorsieht, ist grundsätzlich die richtige Idee. Ebenso wurde zutreffend erkannt, dass dafür die Bürger*innen ihre Daten leichter an und zwischen Behörden übermitteln müssen, um damit Nachweisprozesse zu vereinfachen, wie es das Registermodernisierungsgesetz in dem Entwurf durch die Bundesregierung vorsieht. Allerdings wurde der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger*innen in beiden Gesetzen konsequent außer Acht gelassen. Nach dem, was die Bundesregierung mit dem Registermodernisierungsgesetz plant, würde die Steuer-ID zur zentralen Bürger*innen-Nummer: Das darf nicht passieren. Auch muss der automatisierte Austausch von Bürger*innendaten zwischen Behörden die absolute Ausnahme bleiben. Asymmetrische Kryptographie und die Blockchaintechnologie bieten hier Möglichkeiten wie eine Datenübertragung zwischen Behörden im Bedarfsfall durch den*die Bürger*in initiiert werden kann. Datenabrufe durch Behörden die aufgrund einer besonderen gesetzlichen Grundlage erfolgen müssen dabei für Bürger*innen immer nachvollziehbar sein.  Die technische Umsetzung ist komplexer, auf Bürger*innenseite würde man jedoch keinen Unterschied feststellen. Ein System, welches uns perspektivisch noch lange begleiten wird, muss von Beginn an datenschutzfreundlich und unter starker Berücksichtigung der Bürger*innenrechte erstellt werden.

 

 

Kapitel 3: Digitale Lebenswelten

10. Rechtsanspruch auf einen Internetzugang schaffen

Wir wollen allen den Zugang zu Digitalisierung ermöglichen. Dafür brauchen alle einen schnellen Internetzugang. In Verbindung mit der Schaffung von Pflichtdiensten (s.o.) kann mit einem Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang Bürger*innen ein Mittel an die Hand gegeben werden, um zeitnahe eine Versorgung zu erwirken. Zur gesellschaftlichen Teilhabe gehört auch der Zugang zum Internet.

 

11. Rechtsanspruch auf Home Office schaffen

Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass Home Office für viele Unternehmen gut funktioniert, ja teilweise sogar eine höhere Produktivität erreicht wird als im Büro. Gleichzeitig bietet Home Office das Potential, dass CO2 eingespart wird indem an einzelnen Tagen der Weg zum Arbeitsplatz entfällt. Auch für die Beschäftigten eröffnen sich Vorteile: So kann die Möglichkeit von Home Office die Vereinbarkeit von Familie und Beruf befördern und insbesondere solchen Personen die wichtige CARE-Arbeit leisten dabei helfen am Berufsleben teilzuhaben. Innerhalb der Familie kann Arbeitszeit und damit auch die Betreuung von Angehörigen flexibler organisiert werden. Auch für Behinderte kann ein Anspruch auf Home Office den Zugang zu beruflicher Tätigkeit vereinfachen, weil der tägliche Weg zur Arbeit – leider – häufig noch mit zahlreichen Barrieren versehen ist. Gleichzeitig ist der Arbeitsplatz für viele Bürger*innen sozialer Anknüpfungspunkt und es ist wichtig, dass Bürger*innen durch mehr Home Office nicht an sozialen Kontakten einbüßen und sich eine Vereinsamung einstellt.

 

12. Innovationsprojekte wie Hackathons fördern

Bürger*innen haben selbst Ideen wie sich das Zusammenleben in unserem Land besser gestalten lässt. Anregungs- und Petitionsformate mit einer anschließenden Umsetzung durch eine schwerfällige Verwaltung sind jedoch Hemmschuh für bürger*innengetriebene Innovation. Wir müssen Innovationsprojekte wie Hackathons fördern und Bürger*innen die Möglichkeit geben für die Entwicklung eigener digitaler Dienste einfach auf OpenData der Verwaltung zurückzugreifen. Auch Formate wie Digitale Wochen müssen stärker gefördert werden. Sie sind wichtig um Bürger*innen die Entwicklungen der Digitalisierung nahezubringen und diese dabei mitzunehmen.

 

13. Den Ausblick wagen

Die Digitalisierung ist die nächste große Revolution und sie ist in vollem Gange. Sie bietet große Potentiale: Wenn immer mehr Arbeiten automatisiert werden, dann bleibt und Menschen mehr Zeit für die Dinge, die wir lieben. Den Kontakt zu anderen Menschen, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung und vieles mehr, was für den einzelnen Menschen Herzensangelegenheit ist. Hierdurch stellen sich aber auch drängende soziale Fragen: Funktioniert unsere am Kapital und am Arbeitsmarkt ausgerichtete Marktwirtschaft dann noch? Ist es realistisch, dass alle Menschen noch eine Arbeit in einem Unternehmen haben? Wie verhindern wir in eine Gesellschaft in der es nicht für Alle „Arbeit“ nach dem heutigen Verständnis gibt eine weiter zunehmende Ungleichheit zwischen Arm und Reich?

 

Hinter diesen Fragen verbirgt sich eigentlich die Frage wie wollen wir als Gesellschaft, ja als Menschheit im Morgen gemeinsam miteinander leben. Hierauf heute eine Antwort zu geben wäre verfrüht. Gleichwohl müssen wir heute Anfangen an diesen Fragen zu arbeiten, denn die Antwort ist schwierig. Sie wird sich nicht von einer Partei oder dem Bundestag alleine finden lassen, sondern bedarf einer umfassenden Beteiligung der Bürger*innen nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere auch innerhalb der EU. Denn klar ist schon eines: Deutschland kann hier keinen Weg alleine finden, sondern es braucht einen Weg, den die Staaten der Europäischen Union gemeinsam gehen.

(Veröffentlicht am 28. Oktober 2020, aktualisiert am 13. Dezember 2020)