EU-Parlament will Right to Repair und Verbot geplanter Obsoleszenz

Heute hat das EU-Parlament einen Bericht zum New Circular Economy Action Plan der EU-Kommission beschlossen. Darin fordert es die EU-Kommission auf, in ihrem Gesetzentwurf ein Recht auf Reparatur und ein Verbot geplanter Obsoleszenz zu berücksichtigen.

Recht auf Reparatur

Hersteller sollen verpflichtet werden, Produkte so zu designen, dass sie einfach reparierbar sind. Außerdem sollen sie für eine bestimmte Dauer Ersatzteile und Software-Updates bereitstellen müssen.

Insbesondere Letzteres finde ich sehr wichtig: Gerätesoftware, wie beispielsweise das Betriebssystem von Smartphones, beinhaltet häufig Sicherheitslücken. Diese werden auch teilweise Jahre nach dem Verkaufende des Geräts erst entdeckt. Dann hat man heutzutage häufig die Wahl, dazwischen ein neues Gerät zu kaufen oder mit den Sicherheitslücken zu leben, die die eigene Privatsphäre und Informationssicherheit bedrohen. Ein Gerät mit Sicherheitslücken, das keine Software-Updates mehr bekommt, die diese schließen ist also leider auch „defekt“.

Verbot geplanter Obsoleszenz

Leider kommt es immer noch vor, dass Hersteller in Ihre Produkte Teile einbauen, die nach einer gewissen Zeit kaputt gehen, sodass der:die Verbraucher:in ein neues Produkt kaufen muss. Ein Beispiel hierfür sind Smartphones, in denen der Akku verklebt wird und deswegen kaum ausgetauscht werden kann. Aber auch andere Produkte haben einzelne Teile, die absichtlich auf eine begrenzte Haltbarkeit ausgelegt werden, damit die Verbraucher:innen nach einer gewissen Zeit neu kaufen müssen. Das soll verboten werden.

Wie geht es weiter?

Auch wenn der Beschluss des EU-Parlaments noch ein unverbindlicher Hinweis an die EU-Kommission ist, zeigt sie doch die Richtung auf, die dem EU-Parlament für das Gesetzgebungsverfahren vorschwebt. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Entwurf der EU-Kommission aussehen wird. Persönlich habe ich noch ein wenig Sorge, dass der EU-Ministerrat diese wichtigen Regelungen noch blockieren könnte. Andererseits hat auch die DSGVO es dort durch geschafft – das macht Hoffnung. Dass ein Beschluss vermutlich erst nach der Bundestagswahl und dann hoffentlich mit vielen grünen Minister:innen auf Bundesebene ansteht, lässt Gutes ahnen.

Die Beschlussvorlage, in der auch zahlreiche weitere gute Vorschläge zur Kreislaufwirtschaft zu finden sind, gibt es auf der Seite des EU-Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0008_EN.html