Transparenz

Darum geht es:

Es geht darum, dass Daten der öffentlichen Hand allen Bürger*innen frei zur Verfügung stehen. Daten der öffentlichen Hand sind dabei beispielsweise Akten zu Verwaltungsvorgängen, der Code von für die öffentliche Hand entwickelter Software, die Echtzeit-Ergebnisse von Messstellen (z.B. für die Feinstaubbelastung oder die Schaltzustände von Ampeln) oder auch die Terminkalender von Abgeordneten, in denen Termine mit Lobbyisten vermerkt sind.

Darum ist Transparenz wichtig:

Umfassende Transparenz ist gut für eine starke Demokratie und eine soziale Gesellschaft. Wir brauchen Transparenz, weil:

  • Mehr Transparenz und Offenheit in der Verwaltung und der Politik für ein größeres Vertrauen der Bürger*innen in die Institutionen sorgt und damit unsere Demokratie stark macht gegen zerstörerische Kräfte.
  • Hürden für Beteiligung werden gesenkt, denn notwendige Unterlagen stehen Bürger*innen sofort zur Verfügung und müssen nicht erst angefordert oder gar erstritten werden.
  • Das, wo für die Bürger*innen mit Steuern bezahlt haben, diesen auch zur Verfügung stehen soll.
  • Transparenz der beste Schutz gegen Korruption ist.
  • Wir mit der offenen Verfügbarkeit von Daten der öffentlichen Hand den Wandel unserer Gesellschaft hin zu mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit beschleunigen können.
  • Dadurch besonders zwischen verschiedenen Verwaltungsträgern Synergien erzeugt, die Effizienz von Verwaltung gesteigert und die Kosten gesenkt werden können.

Status quo:

Transparenz, was den Zugang zu amtlichen Informationen angeht, ist in Deutschland zur Zeit vor allem eines: Fragmentiert. Während einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen) Behörden über Transparenzgesetze verpflichten, eigenständig Daten zu veröffentlichen, gibt es in anderen Bundesländern (Bayern, Niedersachsen, Sachsen) keine gesetzliche Grundlage für den offenen Zugang zu amtlichen Informationen. Wie unterschiedlich die Qualität der Regelungen zu Informationszugang und Transparenz in den unterschiedlichen Bundesländern sind, zeigt das von der Open Knowledge Fundation und Mehr Demokratie ins Leben gerufene Transparenzranking recht eindrucksvoll. Ursächlich hierfür ist der, der Konstruktion nach auch sehr sinnvolle, bundesdeutsche Föderalismus.
Was die Transparenz der Gesetzgebung angeht herrscht großer Nachholbedarf: Zwar müssen Bundestagsabgeordnet nach dem Verhaltenskodex grundsätzlich Nebeneinkünfte und Mitgliedschaften in externen Gremien/Organisationen offenlegen, allerdings genügt das nicht. Dies beginnt damit, dass beispielsweise veröffentlichte Daten zu Nebeneinkünften nur kategorisch und nicht genau sind. Andere Ereignisse, die auf den Gesetzgebungsverlauf Einfluss nehmen, wie beispielsweise Treffen von Abgeordneten, Referent*innen oder Minister*innen mit Lobbyisten werden gar nicht veröffentlicht. Hier ist man bei den Mitgliedern des EU-Parlaments bereits weiter, auch wenn es auch dort noch Potential gibt.

Wie kommen wir hier voran:

Für ein Grundrecht auf Transparenz

Bereits im Jahr 1766 hat Schweden mit dem Öffentlichkeitsprinzip Informationsfreiheit in der Verfassung verankert. Alle Verwaltungsvorgänge können dort von jede*r*m eingesehen werden. Auch wenn man, wie es der Landtag von Nordrhein-Westfalen getan hat, eigene Informationsfreiheitsgesetz in die Tradition des schwedischen Öffentlichkeitsprinzips stellt (LT-NRW, Plenarprotokoll 13/41, S.4063, 4069) so ist der Gewährleistungsgehalt von keinem deutschen Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz auch nur annähernd mit dem des schwedischen Öffentlichkeitsprinzips vergleichbar. Nachdem das Beispiel Schweden seit mehreren Jahrhunderten beweist, dass das umfassende Transparenz nicht schadet, sondern nützt, ist es auch an der Zeit, in Deutschland das Ende des Amtsgeheimnisses einzuläuten. Dieser umfassende Paradigmenwechsel gehört zu einem gemeinsamen Konsens des Bundes und der Bundesländer erhoben. Der Zugang zu Informationen ist ähnlich demokratiekonstitutiv wie die Versammlungs- oder die Pressefreiheit und muss deswegen zu einem Grundrecht erhoben werden. Das ist auch deswegen notwendig, damit klargestellt ist, dass Transparenz die Abgeordneten niemals in der freien Ausübung des Mandates einschränkt. Mit der Verankerung als Grundrecht ist auch sichergestellt, dass überall in Deutschland ein gewisses Niveau von Transparenz gewährleistet wird, die Bundesländer in ihrer föderalistischen Autonomie jedoch die Fähigkeit behalten, deren genaue Ausprägung zu gestalten und das Klein-Klein zu regeln.

Für ein starkes Transparenzgesetz

Will Mensch Transparenz, genügt das Grundrecht allein freilich nicht. Es bedarf darüber hinaus eines starken Transparenzgesetzes, dass sich mit den prägenden Richtungsentscheidungen und der Organisation der Grundrechtsverwirklichung auseinandersetzt. Stark soll heißen, dass möglichst viele Daten proaktiv entsprechend der 8 Open Government Data Principles frei und öffentlich zugänglich gemacht werden und dass bei Daten die Bürger*innen anfordern, weil diese nicht proaktiv veröffentlicht wurden, für die Bürger*innen keine Kosten entstehen.

Für den gesetzgeberischen „Fußabdruck“ & Beteiligung

Die Forderung nach einem gesetzgeberischen Fußabdruck ist keineswegs neu und findet sich bereits im Wahlprogramm unserer Partei zur Bundestagswahl 2017 (dort ab Seite 147). Im Kern ist das Anliegen, dass genauer klar wird, welchen Weg ein Gesetzentwurf bis zur Verabschiedung genommen hat und welche Änderungen dabei wann und von wem vorgenommen wurden. Das geht deutlich über den aktuell bereits einsehbaren Beratungsverlauf (Entwurf, Ausschussprotokolle, Plenarprotokolle, ggf. Stellungnahmen) hinaus, da Änderungsvorschläge konkret auf deren Urheber*innen zurückgeführt werden sollen und diese explizit auch außerhalb des Bundestages stehen können. Dies kann man auch konkret damit verbinden, dass niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen geschaffen werden. Wie das geht, machen zahlreiche Kommunen und Landkreise weltweit mit der von Mehr Demokratie e.V. stark beworbenen Open-Source-Softwarelösung consul vor.

Die Notwendigkeit von Datenökonomie

Informationsfreiheit darf allerdings keine Einbahnstraße sein: Neben der Nutzung von Bürger*innen und der Presse zur Kontrolle der öffentlichen Hand, werden offene Informationen auch von Firmen zur Verwirklichung von (neuen) Geschäftsmodellen genutzt. Das ist grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings bedeuten Daten auch Macht und die Menge an Daten, die einzelne Firmen – beispielhaft genannt seien hier nur die Informationen, die Google über Menschen aufgrund ihrer Suchanfragen oder die Facebook in Form der angegebenen Daten und Postings hat – kann indirekt in Einfluss durch dieses Unternehmen übersetzt werden. Hier braucht es eine gut entwickelte Datenökonomie, damit diejenigen, die von den öffentlichen Daten profitieren, gleichzeitig auch wieder verpflichtet sind, ihrerseits etwas zu dem System beizutragen. Dass das geht hat beispielsweise Francesca Bria in der Stadt Barcelona gezeigt (? FAZ)